(Art 3 Buchstabe a RL 89/592/EWG ) Die Ausnahme vom Weitergabeverbot von Insiderinformation nach Art 3 Buchstabe a RL 89/592/EWG , wonach Insider Insiderinformationen an Dritte weitergeben dürfen, wenn dies in einem normalen Rahmen in Ausübung ihrer Arbeit oder ihres Berufes oder in Erfüllung ihrer Aufgaben geschieht, ist eng auszulegen.
Schlussanträge des Generalanwalts 25.05.2004 zu EuGH C-384/02 , Grøngaard und Bang

