( § 5j KSchG ) Für den Erfüllungsanspruch nach § 5j KSchG ist es irrelevant, dass der Verbraucher bei dem Gewinnspiel auf den Erhalt der ganzen Prämie gar nicht vertraut hat, wenn der Unternehmer bei Verbrauchern nach einem objektiven, durch die Maßfigur eines verständigen Verbrauchers determinierten Maßstab den Eindruck des im Mittelpunkt seiner Mitteilungen stehenden Gewinns hervorrufen konnte.
OGH 10.02.2004 , 10 Ob 1/04a

