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Schutzfähigkeit von Gattungsbezeichnungen und Domain-

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2004/138 Heft 9 v. 17.6.2004

( § 1 UWG , § 9 Abs 1 UWG ) Bei den Firmenbestandteilen „Autobelehnung“ und „Pfandleihe“ handelt es sich um Gattungsbezeichnungen, die - sofern sie nicht innerhalb beteiligter Verkehrskreise als namensmäßiger Hinweis auf den Unternehmensträger Verkehrsgeltung erlangt haben - nicht schutzfähig sind. Sind diese Firmenbestandteile nicht schutzfähig, so kann hinsichtlich dieser als Domain verwendeten Zeichen auch kein sittenwidriges Domain-Grabbing geltend gemacht werden.

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