( § 1 UWG , § 9 Abs 1 UWG ) Bei den Firmenbestandteilen „Autobelehnung“ und „Pfandleihe“ handelt es sich um Gattungsbezeichnungen, die - sofern sie nicht innerhalb beteiligter Verkehrskreise als namensmäßiger Hinweis auf den Unternehmensträger Verkehrsgeltung erlangt haben - nicht schutzfähig sind. Sind diese Firmenbestandteile nicht schutzfähig, so kann hinsichtlich dieser als Domain verwendeten Zeichen auch kein sittenwidriges Domain-Grabbing geltend gemacht werden.

