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Beendigung der Liquidation und Löschung im Firmenbuch: Bucheinsichtsrecht eines Gläubigers

GESELLSCHAFTSRECHTWRInfo 2004/126 Heft 8 v. 27.5.2004

(§ 91 Abs 1 GmbHG, § 93 Abs 3 GmbHG, § 93 Abs 4 GmbHG) Ergeht im Liquidationsverfahren an einen bekannten Gläubiger keine unmittelbare Aufforderung, sich zu melden, so hat der Gläubiger nach Beendigung der Liquidation und Löschung im Firmenbuch gegenüber dem nach § 93 Abs 3 GmbHG bestellten Verwahrer der Bücher das - im außerstreitigen Verfahren durchzusetzende - Recht auf Einsicht in die Bücher und Schriften der aufgelösten GmbH.

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