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Mangelnde Unterscheidungskraft einer Flasche

MARKENRECHTWRInfo 2004/125 Heft 8 v. 27.5.2004

(Art 7 Abs 1 Buchstabe b VO (EG) 40/94 , Art 7 Abs 3 VO (EG) 40/94 ) Eine durchsichtige, mit einer gelben Flüssigkeit gefüllte Flasche mit langem Hals, in dem eine Zitronenscheibe mit grüner Schale steckt, kann grundsätzlich mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke für Biere, kohlensäurehältige Wässer und Fruchtsäfte sowie Restaurants, Bars und Snackbars eingetragen werden. Sie könnte nur dann als Marke eingetragen werden, wenn sie infolge ihrer Benutzung Unterscheidungskraft erlangt hätte.

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