(§ 18 LMG) In das Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels dürfen Werbeaussagen über dessen medizinische Eigenschaften nicht aufgenommen werden. Derartige Werbeaussagen können daher auch nicht Inhalt der Meldung nach § 18 LMG sein.
(§ 18 LMG) In das Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels dürfen Werbeaussagen über dessen medizinische Eigenschaften nicht aufgenommen werden. Derartige Werbeaussagen können daher auch nicht Inhalt der Meldung nach § 18 LMG sein.
