(§ 1 VerG) Ein ausscheidendes Vereinsmitglied hat keinen Anspruch auf Rückzahlung eines Anteils am Sondervermögen (hier: Erhaltungsfonds) des Vereins.
OGH 20.01.2004, 4 Ob 239/03f
Sachverhalt: 1983 schloss die Stadtgemeinde Neusiedl am See mit sämtlichen Grundstückseigentümern, die damals Anrainer eines bestimmten schiffbaren Kanals am Neusiedler See waren (darunter auch der Kläger als Eigentümer von zwei Parzellen), eine Servitutsvereinbarung ab. Der von dieser Vereinbarung betroffene Kanal eröffnete den Anrainern die Möglichkeit, mit Wasserfahrzeugen von ihren Grundstücken durch den Schilfgürtel zum offenen Wasser zu gelangen. Die Vertragsparteien räumten einander gegenseitig das Recht des Befahrens des in ihrem Eigentum stehenden Kanalteils durch die übrigen Parteien ein. Die Grundstückseigentümer verpflichteten sich, den Kanal auf ihre Kosten zu erhalten, insbesondere die zur Erhaltung einer notwendigen Wassertiefe periodisch erforderlichen Ausbaggerungen durchführen zu lassen. Die vertraglichen Rechte und Pflichten gehen auf den jeweiligen Nachfolger im Grundeigentum über.

