( § 61 VersVG ) Ist der Brand darauf zurückzuführen, dass der Versicherungsnehmer den ihm hinsichtlich seiner Werkstättenräume von den Behörden erteilten Auflagen nicht nachgekommen ist, obwohl die Gefahr eines Brandes bei Ignorierung der betreffenden Aufträge auf der Hand lag, ist der Versicherer leistungsfrei.
OGH 13.02.2004, 7 Ob 12/04x

