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Haftung eines Betreibers eines Online-Archivs für Verletzungen von Persönlichkeitsrechten

MEDIENRECHTWRInfo 2004/097 Heft 6 v. 22.4.2004

( § 1330 ABGB ) Einem Betreiber eines Online-Archivs, der keine „eigenen“ Beiträge ins Archiv stellt, obliegt - wie einem Buchhändler bzw Bibliothekar - grundsätzlich keine Prüfpflicht, sodass er für in den Beiträgen verbreitete Gesetzesverstöße (hier: Verletzung eines Persönlichkeitsrechtes - Ehre) nicht haftet.

OGH 11.12.2003, 6 Ob 218/03g

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