( § 10 Abs 1 Z 2 MarkSchG ) Ist eine Flaschenform ohne Etikett als Formmarke geschützt, ist bei Beurteilung der Verwechslungsgefahr die Ähnlichkeit der Form maßgebend; auf das Etikett und die Gesamterscheinung ist nicht abzustellen.
OGH 20.01.2004, 4 Ob 222/03f

