( § 2 Abs 2 UWG ) Es ist zulässig, mit unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden erhobenen - und damit auch nachprüfbaren - Markenwerten vergleichend zu werben.
OGH 20.01.2004, 4 Ob 259/03x
Sachverhalt: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Küchen unter der Marke „EWE“, die Beklagte erzeugt und vertreibt Küchen unter der Marke „DAN“. Die Beklagte versendet an den Fachhandel die Werbebroschüre „DAN AKTUELL“.

