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Täuschung über die zu erwartenden Kosten einer Teilnahme an einem Gewinnspiel

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2004/069 Heft 5 v. 1.4.2004

(§ 2 UWG) Die Teilnahmewilligen an einem Gewinnspiel werden unzweifelhaft über die zu erwartenden Kosten einer Teilnahme am Gewinnspiel getäuscht (§ 2 UWG), wenn ihr - über ein Tonband abgewickeltes - Telefonat zur Bekanntgabe der notwendigen Teilnehmerdaten, ohne entsprechenden vorangegangenen Hinweis, vier Minuten lang dauert.

OGH 16.12.2003, 4 Ob 245/03p

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