(§ 2 UWG) Die Teilnahmewilligen an einem Gewinnspiel werden unzweifelhaft über die zu erwartenden Kosten einer Teilnahme am Gewinnspiel getäuscht (§ 2 UWG), wenn ihr - über ein Tonband abgewickeltes - Telefonat zur Bekanntgabe der notwendigen Teilnehmerdaten, ohne entsprechenden vorangegangenen Hinweis, vier Minuten lang dauert.
OGH 16.12.2003, 4 Ob 245/03p

