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BVergG 1997: Anwendbarkeit der Erstreckungsverordnung 1995; Voraussetzung für klageweise Geltendmachung des Erfüllungsinteresses/entgangenen Gewinns

VERGABERECHTWRInfo 2004/078 Heft 5 v. 1.4.2004

(§ 113 Abs 3 BVergG 1997, § 125 Abs 2 BVergG 1997, §§ 1 ff Erstreckungsverordnung 1995) Die Erstreckungsverordnung 1995 ist grundsätzlich auch auf Vergabeverfahren, die dem BVergG 1997 unterliegen, anzuwenden. Sie wurde lediglich für Vergabeverfahren unterhalb der durch die Novelle 1996 festgesetzten Auftragswerte unanwendbar.

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