vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Veröffentlichungsermächtigung hinsichtlich Nacktfotos kann jederzeit widerrufen werden

URHEBERRECHTWRInfo 2004/053 Heft 4 v. 11.3.2004

(§ 78 UrhG) Die einmal gegen Entgelt erteilte Ermächtigung zur Veröffentlichung von Nacktfotos kann vom Abgebildeten - auch wenn diese Veröffentlichungsermächtigung unwiderruflich und uneingeschränkt einem Berufsfotografen erteilt worden ist - jederzeit widerrufen werden. Die Gründe für diesen Widerruf sind unbeachtlich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!