(§ 78 UrhG) Die einmal gegen Entgelt erteilte Ermächtigung zur Veröffentlichung von Nacktfotos kann vom Abgebildeten - auch wenn diese Veröffentlichungsermächtigung unwiderruflich und uneingeschränkt einem Berufsfotografen erteilt worden ist - jederzeit widerrufen werden. Die Gründe für diesen Widerruf sind unbeachtlich.

