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Gesetzesänderungen zur Klarstellung, dass Bankprüfer idR dem Bund nicht als Organ zuzurechnen ist

GESETZGEBUNGWRInfo 2004/060 Heft 4 v. 11.3.2004

Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz , das Immobilien-Investmentfondsgesetz , das Börsegesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgesetz, das Pensionskassengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden sollen

Stand: Ministerialentwurf 12. 2. 2004, 135/ME NR 22. GP

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