(§ 113 Abs 3 BVergG 1997, § 125 Abs 2 BVergG 1997, §§ 1 ff Erstreckungsverordnung 1995, §§ 1 ff Erstreckungsverordnung 2000) Die Erstreckungsverordnung 1995 ist bis zu ihrer formellen Außerkraftsetzung durch die Erstreckungsverordnung 2000 weiterhin in Geltung gestanden und daher auch auf Vergabeverfahren nach dem BVergG 1997 anzuwenden. Die Erstreckungsverordnung 1995 konnte lediglich unterhalb der durch die Novelle 1996 festgesetzten Auftragswerte unanwendbar werden.

