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Irreführung durch Kennzeichnung von Tennisbällen mit dem ÖTV-Logo

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2004/036 Heft 3 v. 19.2.2004

(§ 2 UWG) Erweckt die Kennzeichnung von Tennisbällen mit dem ÖTVLogo den tatsachenwidrigen Eindruck, dass diese Bälle von besserer Qualität seien als nicht gekennzeichnete Bälle, so verstößt der Vertrieb und das In-Verkehr-Bringen derartiger Tennisbälle gegen § 2 UWG.

OGH 18.11.2003, 4 Ob 224/03z

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