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Verwechslungsgefahr zwischen „Comtech“ und „Comtec“

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2004/035 Heft 3 v. 19.2.2004

(§ 9 UWG) Zwischen den jeweils zur Kennzeichnung von EDV-Dienstleistungen verwendeten Zeichen „Comtech“ und „Comtec“ besteht Verwechslungsgefahr.

OGH 18.11.2003, 4 Ob 218/03t

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