(§ 9 UWG) Zwischen den jeweils zur Kennzeichnung von EDV-Dienstleistungen verwendeten Zeichen „Comtech“ und „Comtec“ besteht Verwechslungsgefahr.
OGH 18.11.2003, 4 Ob 218/03t
(§ 9 UWG) Zwischen den jeweils zur Kennzeichnung von EDV-Dienstleistungen verwendeten Zeichen „Comtech“ und „Comtec“ besteht Verwechslungsgefahr.
OGH 18.11.2003, 4 Ob 218/03t
