vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Firmenbildungsvorschriften sind mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar

HANDELSRECHTWRInfo 2004/037 Heft 3 v. 19.2.2004

(Art 28 EG, Art 43 EG, § 18 Abs 2 HGB, § 30 HGB) Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und der Warenverkehrsfreiheit durch nationale Firmenbildungsvorschriften sind grundsätzlich nicht gemeinschaftsrechtswidrig, wenn sie nicht diskriminierend und zum Schutz wichtiger Güter unbedingt erforderlich sind. Der Schutz vor unlauterem Wettbewerb und der Schutz von Verbrauchern vor irreführenden Angaben von Unternehmen sind derartige Güter, die eine Beschränkung der Grundfreiheiten ermöglichen. Daher ist insbesondere § 30 HGB (Grundsatz der Firmenausschließlichkeit bzw Firmenunterscheidbarkeit) nicht gemeinschaftsrechtswidrig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!