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Keine Anwendung des § 394 EO auf die in § 52 KartG geregelten einstweiligen Verfügungen

KARTELLRECHTWRInfo 2004/041 Heft 3 v. 19.2.2004

(§ 394 EO, § 52 KartG) § 394 EO (Schadenersatzanspruch wegen einstweiliger Verfügung) ist auf die in § 52 KartG geregelten einstweiligen Verfügungen - möglicherweise abgesehen von jener des § 52 Abs 2 1. Fall KartG (richterliche Vertragshilfe) - mangels ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nicht anzuwenden.

OGH als KOG 15.12.2003, 16 Ok 9/03

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