vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Spezialvollmacht eines Rechtsanwalts bei Anmeldung eines Gesellschafterwechsels; mit Zwangsstrafen sanktionierter Verbesserungsauftrag

HANDELSRECHTWRInfo 2004/019 Heft 2 v. 29.1.2004

(§ 1006 ABGB, § 11 FBG, § 17 FBG, § 24 FBG, § 26 GmbHG) Ein wegen unvollständiger, aber verbesserungsfähiger Anmeldung eines Gesellschafterwechsels erteilter Verbesserungsauftrag ist mit den Sanktionen des § 24 FBG (Zwangsstrafen) ausgestattet. Bei der Anmeldung eines Gesellschafterwechsels kann sich der Geschäftsführer vertreten lassen. Er hat dem Einschreiter, und zwar auch einem Rechtsanwalt, eine schriftliche und unterschriebene Spezialvollmacht zu erteilen. Das Gericht darf den urkundlichen Nachweis verlangen, wenn konkrete Bedenken gegen eine Vollmachtserteilung vorliegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!