(§ 108 MPG, § 1 UWG) Ein Arzt, der in seiner Ordination ein Magnetfeldtherapiegerät zur Behandlung seiner Patienten einsetzt und gegen Provision Kaufverträge über derartige Magnetfeldtherapiegeräte vermittelt, verstößt eindeutig gegen § 108 MPG. Der Arzt hat sich so einen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch iSd § 1 UWG verschafft.
OGH 21.10.2003, 4 Ob 104/03b

