Gemäß Art 2 VO 139/2004 des Rates vom 20. 1. 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („Fusionskontrollverordnung“, siehe WRInfo 2004/049) hat die Kommission Zusammenschlüsse im Anwendungsbereich der „Fusionskontrollverordnung“ daraufhin zu beurteilen, ob sie mit dem Gemeinsamen Markt zu vereinbaren sind.

