(§ 901 ABGB) Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Reisevertrags aufgrund eines Sicherheitsrisikos im Zielland bzw bei der Beförderung können auch auf einen reinen Luftbeförderungsvertrag angewendet werden.
(§ 901 ABGB) Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Reisevertrags aufgrund eines Sicherheitsrisikos im Zielland bzw bei der Beförderung können auch auf einen reinen Luftbeförderungsvertrag angewendet werden.
