(Art 32 CMR, § 439a HGB) Der Schadenersatzanspruch des Frachtführers aus der Beschädigung seines Fahrzeugs gegen den die Verladung ausübenden Absender wegen Verletzung der beim Verladevorgang gebotenen Sorgfalt unterliegt auch bei Binnentransporten als aus der Ausführung des Vertrags entspringender Anspruch der in Art 32 CMR geregelten Verjährung.
OGH 05.08.2004, 2 Ob 72/03g

