(§ 25 UWG) Ist der wegen eines Wettbewerbsverstoßes Beklagte zugleich auch Inhaber des zur Urteilsveröffentlichung bestimmten Mediums (hier: Homepage), kann der Kläger sofort die Verurteilung des Beklagten zur Veröffentlichung begehren, ohne davor iSd § 25 Abs 3 UWG formal dazu ermächtigt worden zu sein.
OGH 18.08.2004, 4 Ob 141/04w

