(Art 43 EG) Art 43 EG steht der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, die es einem Kreditinstitut, das eine Tochtergesellschaft einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Gesellschaft ist, verbietet, die auf Euro lautenden Sichteinlagenkonten zu verzinsen, die von im ersten Mitgliedstaat Gebietsansässigen eingerichtet werden.
EuGH 05.10.2004, C-442/02, Caixa-Bank France

