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Überprüfung des Barabfindungsangebots - Beginn der Antragsfrist

GESELLSCHAFTSRECHTWRInfo 2004/238 Heft 15 v. 21.10.2004

(§ 225e Abs 2 AktG, § 89j Abs 1 GOG, § 10 Abs 1 HGB, § 2 Abs 3 UmwG) Der Lauf der Frist zur Stellung des Antrags auf Überprüfung des Barabfindungsangebots wird durch den Tag ausgelöst, an dem die Bekanntmachung der Eintragung der Umwandlung im Firmenbuch in die Ediktsdatei aufgenommen wird.

OGH 08.07.2004, 6 Ob 317/03s

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