(§ 33b MarkSchG) Ob sich das ua für die Produktgruppe „Spiele“ als Marke eingetragene Zeichen „Memory“ zu einer Gattungsbezeichnung entwickelt hat, ist anhand einer umfassenden Ermittlung des Verständnisses aller mit der Marke konfrontierten Verkehrskreise, sohin der Spielwarenhändler, -erzeuger und Verbraucher zu beurteilen. Da diese den Begriff „Memory“ nicht als Gattungsbezeichnung auffassen, weil gleichwertige Alternativbegriffe zur Verfügung stehen, um damit Konkurrenzprodukte zu benennen, ist eine Umwandlung der Marke in eine Gattungsbezeichnung zu verneinen.

