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Verlust der Klagelegitimation eines Anfechtungsklägers infolge eines Spaltungsvorgangs

GESELLSCHAFTSRECHTWRInfo 2004/224 Heft 14 v. 30.9.2004

(§ 195 AktG, § 196 AktG, § 1 Abs 2 Z 2 SpaltG) Verliert ein Anfechtungskläger nach Einbringung einer Anfechtungsklage infolge eines Spaltungsvorgangs die Mitgliedschaftsrechte an der spaltenden Aktiengesellschaft und sind die angefochtenen Beschlüsse dieser Gesellschaft (hier: Beschlüsse auf Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat) darüber hinaus nicht geeignet, die Rechtsstellung des Klägers zu verschlechtern, führt dies zum Verlust seiner Klagelegitimation.

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