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Dauer des durch Bankbestätigung schlüssig auf sich genommenen Kompensationsverbotes

GESELLSCHAFTSRECHTWRInfo 2004/225 Heft 14 v. 30.9.2004

(§ 29 Abs 1 AktG, § 155 Abs 2 AktG, § 10 Abs 3 GmbHG) Es besteht kein Anlass, ein durch die Ausstellung einer Bestätigung der Leistung der Bareinlage nach § 10 Abs 3 GmbHG (§ 29 Abs 1 AktG, § 155 Abs 2 AktG) schlüssig von der Bank auf sich genommenes Kompensationsverbot aus Gläubigerschutzgründen als zwangsläufig immerwährend und auch im Konkursfall wirksam anzusehen.

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