(§ 16 Abs 1 HGB, § 143 HGB, § 148 HGB) Ein (rechtskräftiges) Feststellungsurteil, mit dem festgestellt wird, dass ein Gesellschafter (hier: Kommanditist) zur Mitwirkung an der Anmeldung zur Eintragung der Auflösung der KG und zur Eintragung von Liquidatoren verpflichtet ist, stellt - ungeachtet der Möglichkeit, bereits ein Leistungsurteil zu erwirken - einen geeigneten Titel dar, diese Mitwirkung an den vorzunehmenden Anmeldungen zum Firmenbuch iSd § 16 Abs 1 HGB zu ersetzen. Wie auch bei anderen so genannten „materiellrechtlichen Feststellungsklagen“ ist das Feststellungsinteresse hier nicht gesondert zu behaupten und zu überprüfen.

