(§ 8 Abs 4 AAB, § 275 HGB idF vor BGBl I 2001/97) Die verkürzten Verjährungsfristen (6 Monate bzw 3 Jahre) des § 8 Abs 4 AAB (Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhänder) sind auf Ansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer als Jahresabschlussprüfer nach § 275 HGB nicht anzuwenden. Die Verjährungsfrist beträgt für solche Ansprüche daher 5 Jahre.
OGH 08.06.2004, 4 Ob 89/04y

