(§ 156 Abs 2 EO, § 349 EO, §§ 46 ff KO) Die Räumungskosten einer kridamäßig versteigerten Liegenschaft (seien sie solche iSd § 349 EO oder - wie hier - bloße Beseitigungskosten) sind keine Sondermassekosten.
OGH 27.05.2004, 8 Ob 45/04g
(§ 156 Abs 2 EO, § 349 EO, §§ 46 ff KO) Die Räumungskosten einer kridamäßig versteigerten Liegenschaft (seien sie solche iSd § 349 EO oder - wie hier - bloße Beseitigungskosten) sind keine Sondermassekosten.
OGH 27.05.2004, 8 Ob 45/04g
