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Räumungskosten einer kridamäßig versteigerten Liegenschaft sind keine Sondermassekosten

INSOLVENZRECHTWRInfo 2004/212 Heft 13 v. 9.9.2004

(§ 156 Abs 2 EO, § 349 EO, §§ 46 ff KO) Die Räumungskosten einer kridamäßig versteigerten Liegenschaft (seien sie solche iSd § 349 EO oder - wie hier - bloße Beseitigungskosten) sind keine Sondermassekosten.

OGH 27.05.2004, 8 Ob 45/04g

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