(§ 221 Abs 4 Z 2 HGB) Ist die durch Einbringung der Kommanditanteile in ihre Komplementärgesellschaft untergehende Personenhandelsgesellschaft eine verdeckte Kapitalgesellschaft iSd § 221 Abs 5 HGB, ist der Einbringungsvorgang, mit dem das Unternehmen der Personenhandelsgesellschaft überging, jedoch bei ihrer persönlich haftenden GmbH mit einer Kapitalerhöhung verbunden, sprechen prinzipiell gute Gründe für eine sinngemäße Anwendung der Ausnahmeregelung des § 221 Abs 4 Z 2 HGB (wonach bei Umgründungen und Neugründungen die Rechtsfolgen der Größenmerkmale ab dem folgenden Geschäftsjahr eintreten, wenn die Merkmale am ersten Abschlussstichtag nach der Um-/Neugründung vorliegen).

