vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Stimmberechtigte Gesellschafter bei Geltendmachung von Ansprüchen wegen Konkurrenzverbotsverletzung durch einen Gesellschafter

GESELLSCHAFTSRECHTWRInfo 2004/202 Heft 13 v. 9.9.2004

(§ 112 HGB, § 113 HGB, § 13b Abs 1a WEG 1975 idF WGN 1999) Verletzt ein Gesellschafter die ihm nach § 112 HGB obliegende Verpflichtung (Konkurrenzverbot), kann die Gesellschaft (sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht) nur aufgrund eines Beschlusses aller übrigen Gesellschafter - auch der nicht geschäftsführungsbefugten und jener, die mit dem betroffenen Gesellschafter in einer familiären, freundschaftlichen oder sonst wie bestehenden Verbindung stehen - die Ansprüche aus § 113 HGB (ua Schadenersatz) geltend machen. Kommt ein solcher Beschluss nicht zustande, so kann weder der Anspruch auf Schadenersatz noch der auf Eintritt oder auch auf Unterlassung gestellt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!