(Art 1 AVB, Art 3 AVB, Art 4 AVB) Nicht bereits der Eintritt einer schweren Erkrankung löst die Verpflichtung des Versicherungsnehmers einer Reiseannullierungskosten-Versicherung zur Stornierung der Reise aus, sondern erst seine Kenntnisnahme um die Bedeutung der Krankheit in Bezug auf ihre Auswirkungen auf den Reiseantritt.

