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Reisestorno erst nach Bekanntwerden der Verzögerung des Heilungsverlaufs - keine Obliegenheitsverletzung

VERSICHERUNGSRECHTWRInfo 2004/206 Heft 13 v. 9.9.2004

(Art 1 AVB, Art 3 AVB, Art 4 AVB) Nicht bereits der Eintritt einer schweren Erkrankung löst die Verpflichtung des Versicherungsnehmers einer Reiseannullierungskosten-Versicherung zur Stornierung der Reise aus, sondern erst seine Kenntnisnahme um die Bedeutung der Krankheit in Bezug auf ihre Auswirkungen auf den Reiseantritt.

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