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Gesetzesänderung zur Klarstellung, dass Bankprüfer nicht allgemein als Organ des Bundes qualifiziert werden kann

GESETZGEBUNGWRInfo 2004/214 Heft 13 v. 9.9.2004

Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden sollen

Stand: Ministerialentwurf 10. 8. 2004, 187/ME NR 22. GP

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