Durch BGBl I 2004/113 , ausgegeben am 10. 8. 2004, entfällt § 8 Abs 2 des Bundesgesetzes über die Preisbindung bei Büchern, wonach dieses Gesetz mit Ablauf des 30. 6. 2005 außer Kraft treten sollte.
Durch BGBl I 2004/113 , ausgegeben am 10. 8. 2004, entfällt § 8 Abs 2 des Bundesgesetzes über die Preisbindung bei Büchern, wonach dieses Gesetz mit Ablauf des 30. 6. 2005 außer Kraft treten sollte.
