vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Als Vertragsbestandteil anzusehende Versicherungsbedingungen

VERSICHERUNGSRECHTWRInfo 2004/195 Heft 12 v. 12.8.2004

( § 864a ABGB , Art 12 ABFT 1999, §§ 26 ff MaklerG ) Verwendet ein Versicherer in seinem Anbot an einen Versicherungsmakler eine bestimmte Bezeichnung für ein Produkt (hier: „BFT-Betriebsunterbrechungsversicherung“), kann dies vom Versicherungsmakler nur so verstanden werden, dass der Versicherer damit sein Bedingungswerk (die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, hier: die ABFT 1999) dem Anbot zugrunde gelegt hat. Dieses Bedingungswerk wird daher Gegenstand des später zustande gekommenen Vertrages und der vom Makler vertretene Kunde muss dessen Inhalt gegen sich gelten lassen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!