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Keine analoge Anwendung des § 156 Abs 2 KO auf frei­händigen Verkauf im Konkurs

INSOLVENZRECHTWRInfo 2004/187 Heft 12 v. 12.8.2004

( § 156 Abs 2 EO ) Der konkursgerichtlich genehmigte Verkauf verschafft nur den Anspruch auf Eigentumsübertragung und kann damit keinen Titel für die Bewilligung der zwangsweisen Räumung der käuflich erworbenen Liegenschaft darstellen. Die Bestimmung des § 156 Abs 2 EO über die nach den Bestimmungen über die Räumungsexekution zu vollziehende Übergabe der ersteigerten Liegenschaft an den Ersteher ist daher auf die freihändige Veräußerung im Konkurs nicht analog anzuwenden.

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