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Anfechtung von Lohnsteuerzahlungen

INSOLVENZRECHTWRInfo 2004/188 Heft 12 v. 12.8.2004

( § 78 EStG , § 79 EStG , § 28 Z 2 KO , § 30 KO , § 31 KO ) Behält der Arbeitgeber entsprechend seiner aus § 78 EStG erfließenden Verpflichtung die Lohnsteuer des Arbeitnehmers ein und führt er den Betrag iSd § 79 EStG ab, zahlt er damit mittels eines ihm nicht mehr zustehenden Vermögens die Schuld eines Dritten, nämlich des Arbeitnehmers. Diese bei Fälligkeit geleistete Lohnsteuerzahlung kann nicht nach § 30 KO und § 31 KO sowie - außer bei ausnahmsweise pflichtwidrigem Verhalten des späteren Gemeinschuldners - auch nicht nach § 28 Z 2 KO angefochten werden.

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