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Kein Versicherungsschutz bei Ausbreiten von Rauchgas und Nebel ohne Brand und/oder Explosion

VERSICHERUNGSRECHTWRInfo 2004/193 Heft 12 v. 12.8.2004

(Art 1 ff AFB 1984) Das (bloße) Ausbreiten von Rauchgas und Ölnebel ohne Brand (im Sinne eines „sich bestimmungswidrig ausbreitenden Feuers“) und/oder ohne Explosion (im Sinne einer „sich fortpflanzenden Druckwelle oder Kraftäußerung“) ist nicht vom Versicherungsschutz erfasst.

OGH 21.04.2004, 7 Ob 67/04k

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