vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eintritt der Unwiderruflichkeit einer Gutschrift

BANKENRECHTWRInfo 2004/185 Heft 12 v. 12.8.2004

( § 1400 ABGB ) Für den Eintritt der Unwiderruflichkeit einer Gutschrift im Überweisungsverkehr ist generell der Zeitpunkt maßgebend, in dem nach dem Willen der Bank die Daten der Gutschrift zur vorbehaltlosen Bekanntgabe an den Überweisungsempfänger zur Verfügung gestellt werden. Sobald die Daten nach dem Willen der Bank für eigene Bedienstete nicht mehr nur zur weiteren Bearbeitung, sondern auch zum Zwecke der Information des Kunden abrufbar sind, ist der Rechtsbindungswille dokumentiert. Dieser kann auch durch Setzung von Akten im Rahmen der automatischen Datenverarbeitungsanlage zum Ausdruck kommen. Auf die individuellen technischen Möglichkeiten des Kunden, von dem Rechtsbindungswillen der Empfängerbank Kenntnis zu erlangen, kommt es nicht an. Die Unwiderruflichkeit einer Gutschrift ist daher dann gegeben, wenn der jeweilige Kontostand vom Kunden - auf welchem Wege auch immer - in Erfahrung gebracht werden könnte und der Kunde über das eingelangte Geld verfügen hätte können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!