Die Entscheidung der EU-Kommission über den österreichischen Zuteilungsplan gemäß § 11 EZG erfordert eine Änderung des EZG hinsichtlich des „Ex-post-Transfers“ von Zertifikaten von stillgelegten auf bestehende Anlagen desselben Anlageninhabers, den die EU-Kommission für unvereinbar mit den Kriterien für die Zuteilung erachtet. Einige Ungenauigkeiten im EZG, die im Vollzug aufgefallen sind, sollen mit dieser Novelle ebenfalls bereinigt werden. Ministerialentwurf 13. 8. 2004, 190/ME NR 22. GP.

