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Anmeldung einer ausländischen Zweigniederlassung

GESELLSCHAFTSRECHTWRInfo 2004/171 Heft 11 v. 29.7.2004

(Art 43 EG, Art 48 EG, § 3 FGB , § 13 HGB ) Für die Anmeldung einer Zweigniederlassung ist es grundsätzlich unbeachtlich, dass die Zweigniederlassung nicht die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Gründung von Gesellschaften bezüglich des Mindestkapitals und der Haftung der Geschäftsführer erfüllt. Ebenso ist unbeachtlich, aus welchen Gründen die Gesellschaft gegründet wurde und dass im Gründungsstaat keine oder fast keine Tätigkeit ausgeübt wird, sondern die Tätigkeit ausschließlich oder nahezu ausschließlich im Mitgliedstaat der Zweigniederlassung ausgeübt wird (vgl die EuGH-Entscheidung Inspire Art).

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