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Liquidation: Bevollmächtigung zu Liquidatorenagenden durch Liquidator; Verwertung des gesamten Gesellschaftsvermögens

GESELLSCHAFTSRECHTWRInfo 2004/172 Heft 11 v. 29.7.2004

(Art 8 Nr 10 4. EVHGB, § 90 Abs 4 GmbHG ) Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die durch einen Liquidator erfolgte Bevollmächtigung und Beauftragung einer anderen Person zu allen Liquidatorenagenden, sodass diese Person sozusagen in die Rechtsposition des Liquidators gehoben wird. Die vom Liquidator erteilte Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Liquidators.

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