(Art 2 RL 89/104/EWG , Art 3 RL 89/104/EWG ) Als Marke zur Eintragung in das Register angemeldete abstrakt und konturlos beanspruchte Farben oder Farbzusammenstellungen, deren Farbtöne unter Einreichung eines Farbmusters wörtlich benannt sowie nach einem international anerkannten Farbklassifikationssystem genau bezeichnet sind, können eine Marke iSv Art 2 RL 89/104/EWG sein, sofern

