Das Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken, das am 27. 6. 1989 angenommen wurde, wird für die EU am 1. 10. 2004 in Kraft treten. In ABl L 256 vom 3. 8. 2004 S 23 wird über jene Verordnungen informiert, die infolgedessen auch am 1. 10. 2004 in Kraft treten werden:

