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Erlöschen von Ab- oder Aussonderungsrechten nach § 113a KO - Feststellung durch Beschluss

InsolvenzrechtWRInfo 2004/157 Heft 10 v. 1.7.2004

( § 113a KO ) Das Konkursgericht hat das Erlöschen von Ab- oder Aussonderungsrechten an Forderungen auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion ( § 113a KO ) mit deklarativem und bekämpfbarem Beschluss festzustellen.

OGH 12.03.2004, 8 Ob 4/04b

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